Abgeltungssteuer auf dem Prüfstand: Ansichten der Parteien
Die Abgeltungssteuer ist ein umstrittenes Steuermodell, mit dem sich längst nicht jedermann abfinden möchte. Nach der Bundestagswahl 2013 steht die Abgeltungssteuer wieder auf der Agenda. Noch steht in den Sternen, welche Auswirkungen die Koalitionsverhandlungen auf diesen Bereich der Einkommensteuer haben werden. Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer in Deutschland eingeführt. Die frühere Besteuerungsregelung wurde dadurch komplett ersetzt. Kapitalerträge werden seither pauschal mit einem Satz von 25 Prozent versteuert. Zusätzlich muss der Verbraucher 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer abführen. Der Abgeltungssteuer unterliegen alle Einnahmen, die aus Kapitalanlagen resultieren, also auch Erträge aus einer Geldanlage bei ABN Moneyou. Umgehen der Abgeltungssteuer Die Abgeltungssteuer ist für jene Steuerpflichtigen unvorteilhaft, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Sie bezahlen dadurch mehr Steuern, als sie eigentlich müssten. Sie können im Rahmen der Einkommensteuererklärung die abgeführte Abgeltungssteuer angeben und sich die Differenz zum persönlichen Steuersatz erstatten lassen. Um die Abgeltungssteuer zu umgehen, kann der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete in Anspruch genommen werden. Einnahmen bis zu dieser Höhe sind dann von der Abgeltungssteuer befreit. Lediglich für Kapitalerträge, für die beim jeweiligen Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag gestellt wurde, wird die Abgeltungssteuer vom Anbieter einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Verbraucher, deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, werden durch die Abgeltungssteuer begünstigt. Änderungen in Sicht? Im Roulette um die Bildung einer neuen Bundesregierung steht auch das...
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