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Binäre Optionen werden von den Finanzämtern auf der ganzen Welt als Kapitalanlage betrachtet und in Deutschland dementsprechend der Kapitalertragssteuer unterworfen. Wie www.binäre-optionen.info informiert, ist das gar nicht so selbstverständlich, denn es gab zumindest in einigen europäischen Staaten in den Jahren 2008 bis 2010 die Diskussion, ob Binäre Optionen den Glücksspielen zuzuordnen seien, die anders besteuert werden.

Der EU-Staat Malta besteuerte tatsächlich bis 2010 die Binäre Optionen Broker wie Wettbüros. Inzwischen hat sich die einheitliche Auffassung von Binären Optionen als Kapitalanlage durchgesetzt.

 

Deutsche Betrachtung zu derivaten Handelsinstrumenten

In Deutschland gab es schon 1999 eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Glücksspielcharakter – oder nicht – von derivaten Handelsinstrumenten. Damals urteilte der BFH, dass diese hochspekulativen Anlagen dennoch Kapitalerträge oder auch Verluste erwirtschaften und dementsprechend steuerlich zu behandeln seien. Dieses Urteil betrifft auch die Binären Optionen, obgleich es diese für private Anleger erst seit 2008 gibt. Es sind exotische Finanzderivate, ihre Gewinne oder Verluste richten sich nach den börslich festgestellten Kursen von Wertpapieren am Kapitalmarkt. Diese Betrachtung, die einen Glücksspielcharakter ausdrücklich ausschließt, hat bestimmte steuerliche Konsequenzen. So können Verluste aus dieser Anlage mit Gewinnen verrechnet werden, aber nur für das laufende Steuerjahr. Ein Verlustvortrag in kommende Jahre ist nicht möglich.

 

Berechnung und Abgeltung Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer beträgt einheitlich 25 % plus Soli und Kirchensteuer. Es gibt sehr seltene Fälle, in denen der Steuerbürger den persönlichen Einkommensteuersatz wählen kann, diese Fälle sollen hier nicht behandelt werden. Bei sehr hohen Gewinnen empfiehlt sich eine steuerliche Beratung. Wie hoch fällt nun die gesamte Steuer aus? Es werden nicht 25 % plus Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer zusammengerechnet, vielmehr beträgt der Soli 5,5 % der Kapitalertragssteuer, die Kirchensteuer wiederum – Bayern und Baden-Württemberg je 8 %, ansonsten 9 % – verringert zunächst die Bemessungsgrundlage und wird dann wiederum auf die Kapitalertragssteuer berechnet. Es ergeben sich darauf folgende Steuersätze:

ohne Kirchensteuer: 26,3750 %
mit Kirchensteuer 8 %: 27,8186 %
mit Kirchensteuer 9 %: 27,9951 %

Die Kapitalertragssteuer ist ihrer Natur nach eine Quellensteuer, wird also von der Quelle ihrer Entstehung direkt an den Fiskus abgeführt. Diese Art der Steuerentrichtung führt dazu, dass Kapitalerträge auf Sparanlagen bei deutschen Banken vom deutschen Sparer nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Die Bank führt sie automatisch und auch anonym an das Finanzamt ab, wenn die Erträge den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Steuerbürger überschreiten. Banken gleichen außerdem den gemeldeten Freistellungsbetrag von Sparern untereinander ab, weil viele Anleger vergessen, wo sie diesen Betrag schon gemeldet haben. Auf dieses System ist also Verlass, doch im Falle der Binären Optionen sitzen die meisten Broker im Ausland. Sie führen also ausdrücklich nicht die Steuer automatisch an das deutsche Finanzamt ab. Der Trader muss sie daher zwingend in seiner Steuererklärung angeben und dann auch entrichten.