Für Anleger und Aktienhändler dürfte das kommende Jahr besonders spannend werden: Laut EZB bleiben die Zinsen auch im kommenden Jahr niedrig. Die Folgen betreffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Die eigene Liquiditätserhöhung ist so greifbar, wie nie zuvor.

Den Aktienhandel für sich nutzen

Nach einigen Monaten der weitreichenden EZB-Entscheidungen stehen die Zeichen klar auf Erholung. Sollte der Wechselkurs des Euros im nächsten Jahr weiter sinken und die EZB ihr

Niedriges Zinsniveau 2016

Konjunkturprogramm beibehalten, scheint eine Erholung und Stabilisierung der Wirtschaft wahrscheinlich. Das neugewonnene Kapital ist dabei vielfältig einsetzbar. So können Interessenten im Bereich des Aktienhandels durch den Erwerb von Aktien auf Kredit in den Margin-Handel einsteigen. Dieser Handel lockt nicht nur mit hohen Renditen – und das in kürzester Zeit – sondern auch mit einem hohen Risiko. Erfahrene Manager wissen, dass ein optimal aufgestelltes Portfolio nicht nur langfristig die höchste Rendite bringt, sondern auch das Risiko streut.

Läuft der Aktienhandel schief, ist nicht nur das investierte Kapital weg, sondern der Investor bleibt auch noch auf den Schulden, die durch den aufgenommen Kredit entstanden sind, sitzen. Die alternativen Investitionen im Portfolio ermöglichen eine Absicherung, sodass trotz Aktiencrash eine stabile Rendite gesichert werden kann.

Eine Möglichkeit, um ebenfalls nicht in finanzielle Schieflage zu kommen, ist dabei die Aufnahme eines Kredites. Um passende Aktienhandel nicht zu verpassen, ist es wichtig, gleich mit dem Geld planen zu können. Beim Kreditvergleichsportal smava.de gibt es beispielsweise das sogenannte Auszahlungsversprechen. Das bedeutet, dass Kunden noch während der Beantragung des Geldes mitgeteilt bekommen, ob sie einen Kredit erhalten und mit welcher Summe sie planen können. Das erleichtert kurzfristige Aktiengeschäfte und sorgt für ein angenehmes Polster auf dem Konto.

Die Überlegung einer Veräußerung

Die Einführung der Abgeltungsteuer (01.01.2009) bringt auch erhebliche Änderungen in der Besteuerung der verschiedenen Anlagen, wodurch es zu niedrigeren Renditen kommen kann. So muss der Anleger insbesondere mit einer Änderung in der Besteuerung auf den Veräußerungsgewinn rechnen. Da es sich bei der Abgeltungsteuer um eine Quellensteuer handelt, muss der Veräußerungsgewinn derzeit mit einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätssteuer besteuert werden. Anleger mit langfristigem Anlagehorizont sind daher stärker betroffen. Der Zeitpunkt der Veräußerung ist folglich noch wichtiger geworden.