Die Abgeltungssteuer, die seit Januar 2009 in Kraft tritt, wurde im Zuge der Abgeltungssteuer Unternehmenssteuerreform in Deutschland 2008 gesetzlich beschlossen und wird am 01.01.2009 eingeführt. Die große Unternehmenssteuerreform bewirkt durch die Abgeltungssteuer wesentliche Änderungen in der Besteuerung von Kapitalerträgen.

Durch die Abgeltungssteuer Unternehmenssteuerreform soll in erster Linie der Wirtschaftsstandort Deutschland durch eine Senkung der Ertragssteuerbelastung der Unternehmen attraktiver werden, gleichzeitig soll die Planungssicherheit für Unternehmen verbessert werden.

 

Unternehmenssteuerreform – Abgeltungssteuer und die wesentlichen Eckpunkte

fonds_200x300_1_1_4f3e1bAls wesentlicher Punkt der Unternehmenssteuerreform und Abgeltungssteuer soll die Steuerbelastung der in Deutschland tätigen Unternehmen sinken. So wird er für Kapitalgesellschaften von derzeit 38,6% auf 29,8% gesenkt. Für Personengesellschaften wird der Steuersatz künftig 28,25% betragen. Bisher mussten diese ihre Erträge ggf. mit dem Spitzensteuersatz von 45% versteuern.

Durch die steuerlichen Vergünstigungen werden alle Unternehmen in Deutschland langfristig mit gut 5 Milliarden Euro entlastet. Die Mehrbelastung für die Bundesrepublik wird in 2008 allerdings gut 6,6 Milliarden Euro betragen.
Die Entlastung der Unternehmen ist jedoch nicht einheitlich, sondern sehr differenziert verteilt.

So profitieren vor allem Kapitalgesellschaften mit hohen Gewinnen oder hohem Eigenkapital, aber nur geringen Verbindlichkeiten. Ebenso werden Personengesellschaften, der ertragreich wirtschaften, von der Thesaurierungsrücklage, also von geringeren Steuern auf einbehaltene Gewinne, überdurchschnittlich begünstigt.

Finanziert werden soll die Abgeltungsteuer und Unternehmenssteuerreform durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Privatpersonen, durch eine Zinsschranke von 30%, wonach Kapital- und Personengesellschaften ihren Nettozinsaufwand nur noch bis zu 30% des steuerpflichtigen Gewinns innerhalb eines Jahres absetzen können und den Wegfall der degressiven Abschreibung.

Weiterhin wird der Betriebsausgabenabzug bei der Berechnung der Gewerbesteuer wegfallen. Zudem werden Finanzierungsanteile, die aus Mieten, Pachten oder Leasingraten entstehen, künftig durch das Verfahren der Hinzurechnung als Gewerbeertrag gesehen, wodurch es zu Mehrbelastungen bei der Gewerbesteuer kommen wird. Dies betrifft in erster Linie jedoch kleine Einzelhändler in City-Lage, die durch hohe Pachten so stark benachteiligt werden.

 

Allgemeine weiterführende Informationen zur Abgeltungssteuer:

Übersicht über die Freibeträge seit dem 01.01.2009:
Der Abgeltungssteuer Freibetrag seit 2009
Was ist absetzbar im Rahmen der Abgeltungssteuer?
Werbungskosten und die neue Abgeltungssteuer 2009
Zuzüglich zur Abgeltungssteuer zu zahlen seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer und die Kirchensteuer
Zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt:
Die Abgeltungssteuer NV-Bescheinigung