Zerobonds sind festverzinsliche Wertpapiere, die eine feste Laufzeit, jedoch keine garantierte Zinszahlung bieten. Sie werden daher oft auch als Nullkupon-Anleihen bezeichnet. Der Ertrag hieraus ermittelt sich also nicht an einem festgelegten Wert, sondern aus der Differenz von Kauf- und Verkaufskurs.

fonds_200x300_1_1_4f3e1bDieser gilt jedoch nicht, wie bei anderen festverzinslichen Wertpapieren, als Kursgewinn, denn Zerobonds werden als Finanzinnovationen behandelt. Dies bedeutet für den Anleger, dass bei Fälligkeit der gesamte Ertrag als Zinsertrag versteuert werden muss. Die Rendite nennt man daher Emissionsrendite, da sie bereits bei Emission des Papiers bekannt ist.

Der Kauf solcher Zerobonds hat für Anleger somit mehrere Vorteile. So entfällt zum einen die jährliche Zinszahlung, was zu einem Zinseszinseffekt führt. Des Weiteren kann die Versteuerung selbst zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn der Anleger einen nur noch geringen persönlichen Steuersatz hat, etwa im Rentenalter.

Allerdings weisen Zerobonds auch einige Risiken auf, denn durch die sehr lange Laufzeit sind sie anfälliger für Zinssatzänderungen der Zentralbank und weisen daher höhere Kursschwankungen auf. Da die Erträge aus Zerobonds generell Erträge aus Kapitalvermögen sind, müssen sie entsprechend versteuert werden.

Dies bedeutet aktuell, dass die Versteuerung des Ertrages abzüglich eines eventuell vorhandenen Freistellungsauftrages mit 30% Zinsabschlagsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlags erfolgt. Da diese Steuerzahlung jedoch nur als Vorauszahlung angesehen wird, müssen die Erträge darüber hinaus noch in der Einkommenssteuererklärung angeben werden. Dies führt zu einer Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, der bei immerhin 42% liegen kann.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich das Steuerrecht in Bezug auf Zinserträge. Diese müssen seit Januar 2009 nur noch mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag und, sofern der Anleger Mitglied der Kirche ist, auch mit der Kirchensteuer versteuert werden.

Die Gesamtbelastung hieraus ergibt ca. 28%, also einen deutlich geringeren Betrag als der vorherige persönliche Steuersatz. Geringverdiener haben sogar noch die Möglichkeit, die Berechnung der Steuern weiterhin im Rahmen der Einkommenssteuer durchführen und sich so zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erstatten zu lassen. Zerobonds gehören somit bei Menschen, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt, zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.

 

Die neue Abgeltungssteuer und weitere wesentliche Änderungen im Überblick:

Zertifikate und die Übergangsregelungen:
Zertifikate im Zeichen der Abgeltungssteuer an dem 01.01.2009
Anleihen im Blickfeld der neuen Abgeltungssteuer:
Die Besteuerung von Anleihen seit dem 01.01.2009
Zerobonds und die steuerliche Behandlung seit 2009:
Die neue Abgeltungssteuer auf Zerobonds
Mit Lebensversicherung profitieren:
Abgeltungssteuer und Lebensversicherungen seit dem 01.01.2009
Staatlich gefördert und Abgeltungssteuerfrei:
Die Riester-Rente und die Abgeltungssteuer seit 2009
Bei hohem Einkommenssteuersatz zu empfehlen:
Zinsen und Zinserträge im Kontext der Abgeltungssteuer seit 2009
Immobilien und Immobilienfonds:
Änderungen durch die neue Abgeltungssteuer seit dem 01.01. 2009