Die bisherigen Regelungen des Einkommenssteuerrechts unterscheiden im Bereich der Zertifikate in zwei Klassen. So werden Finanzinnovationen, welche mit verschiedenen Formen von Garantien ausgestattet sind, sowie Zertifikate die nicht als Finanzinnovationen gelten und das Risiko eines Totalverlustes beinhalten, steuerlich differenziert behandelt.

fonds_200x300_1_1_4f3e1bEine eindeutige Abgrenzung ist jedoch oft nicht unproblematisch. Über die steuerliche Behandlung eines individuellen Papiers sollten vorher Informationen eingeholt werden.

Erträge die aus der Einlösung oder dem Verkauf von Finanzinnovationen generiert werden sind stets in vollem Umfang steuerpflichtig, auch wenn der Ertrag nach Ablauf der Spekulationsfrist realisiert wurde. Realisierte Wertsteigerungen aus Zertifikaten die nicht als Finanzinnovationen eingestuft werden sind nur innerhalb der Spekulationsfrist, dann aber in vollem Umfang ohne Berücksichtigung des Halbeinkünfteverfahrens, zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt in beiden Fällen zum persönlichen Steuersatz.

Seit 2009 im Wege der Abgeltungssteuer auf Zertifikate ist die Unterscheidung der Zertifikate steuerlich nicht mehr relevant, da die Spekulationsfrist wegfällt. Jedoch wird der persönliche Steuersatz dann durch den Abgeltungssteuersatz i. H. v. 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ersetzt.

Eine Veranlagung zum persönlichen Steuersatz erfolgt nur, wenn dieser geringer ist als der genannte Abgeltungssteuersatz. Somit erhöht sich die Attraktivität von Finanzinnovationen seit dem Jahr 2009 insbesondere für Kunden deren persönlicher Steuersatz über den 25 % liegt, da die Benachteiligung gegenüber anderen Zertifikatstypen egalisiert wird.

Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer beim Zertifikat sind jedoch Übergangsregelungen zu beachten. So sind Erträge aus Zertifikaten, die nicht als Finanzinnovationen gelten nach Ablauf der Spekulationsfrist nur insofern steuerfrei, wenn sie vor dem 14. März 2007 angeschafft wurden.

Entsprechende Papiere die nach diesem Stichtag angeschafft werden müssen vor dem 1. Juli 2009, unter Wahrung der Spekulationsfrist, veräußert werden, um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen. Die Abgeltungssteuer auf Zertifikate bedarf aus diesen Gründen einer expliziten Erörterung.

 

Weitere Änderungen bezüglich der neuen Abgeltungssteuer:

Anleihen im Kontext der Abgeltungssteuer seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Anleihen
Abgeltungssteuer und Optionsscheine:
Optionsscheine und die steuerliche Behandlung seit dem 01.01.2009
Zerobonds und die steuerlichen Auswirkungen seit dem 01.01.2009:
Zerobonds und die neue Abgeltungssteuer
Lebensversicherungen im Blickpunkt der Abgeltungssteuer:
Die Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen
Staatlich gefördert und steuerlich interessant:
Die Riester-Rente im Kontext der neuen Abgeltungssteuer seit 2009
Seit dem 01.01.2009 zu beachten:
Die Besteuerung von Zinsen und Zinserträgen
Der Immobilienmarkt und die Abgeltungssteuer seit 2009:
Immobilien und die neue Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009