Für Personen, die selbst in eine Immobilie investiert haben, etwa in ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, ändert sich auch mit Einführung der Abgeltungssteuer nichts. Nach Ablauf von 10 Jahren können die Erträge, die aus dem Verkauf der Immobilien resultieren, auch weiterhin steuerfrei vereinnahmt werden. Mieterträge sind bei Privatpersonen ohnehin im Rahmen der Steuererklärung anzugeben und so mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Immobilien und Immobilienfonds und die Änderungen
Änderungen ergeben sich allerdings für Besitzer von Immobilienfonds. Anleger in geschlossenen Immobilienfonds erzielen den Großteil ihrer Erträge aus Mieteinnahmen, weiterhin werden, wenn auch nur gering, mitunter Zinserträge erwirtschaftet. Die Abgeltungssteuer auf Immobilienfonds muss daher seit dem 01.01.2009 ebenfalls bedacht werden.
Diese Zinserträge unterliegen seit 2009 der Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von 25%, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hingegen müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Weiterhin hat der Anleger die Möglichkeit, alle in Zusammenhang mit der Anlage aufgewendeten Kosten, die so genannten Werbungskosten, in ihrer vollen Höhe dem Ertrag entgegenzustellen.
Sofern innerhalb des Fonds die Immobilien vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkauft werden oder der Anleger seine Anteile verkauft, müssen diese Erträge ebenfalls im Rahmen der Einkommenssteuer angegeben werden. Auch bei geschlossenen Immobilienfonds, bei denen die Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, gibt es durch die Abgeltungssteuer keine Änderung.
Immobilienfonds mit offener Ausrichtung erfahren eine unterschiedliche Behandlung
Anders ist dies jedoch bei offenen Immobilienfonds. Hier unterliegen zwar die Erträge aus inländischen Mieteinnahmen der Abgeltungssteuer, ausländische Mieterträge müssen in Deutschland jedoch nicht versteuert werden, denn sie werden bereits Ausland versteuert. Zudem entfällt in Deutschland der bisher gültige Progressionsvorbehalt.
Auch bei offenen Immobilienfonds sind Spekulationsgewinne aus Immobilien nach Ablauf von 10 Jahren steuerfrei. Erfolgt der Verkauf allerdings innerhalb der Frist, müssen die Erträge mit der Abgeltungssteuer von 25% versteuert werden. Dies gilt jedoch ebenfalls nur für inländische Veräußerungsgewinne, ausländische Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Weitere Informationen rund um die neue Abgeltungssteuer:
Übergangsregelungen bei Zertifikaten:
Die Besteuerung von Zertifikaten seit dem 01.01.2009
Die Investition in Anleihen seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer und die Behandlung von Anleihen seit 2009
Optionsscheine im Kontext der neuen Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer auf Optionsscheine seit dem 01.01.2009
Abgeltungssteuer und Zerobonds:
Die steuerliche Behandlung von Zerobonds seit dem 01.01.2009
Der Abgeltungssteuer optimistisch entgegentreten:
Mit der Versicherungslösung der Abgeltungssteuer entgegen
Riester-Rente und Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:
Mit der Riester-Rente Steuern sparen
Zinsen und Zinserträge im Überblick:
Zinsen und die steuerliche Behandlung seit dem 01.01.2009
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Immobilienfonds, unabhängig davon ob geschlossen oder offen investieren in Immobilien, der Unterschied liegt dabei in der Form der Investition und in der Handelbarkeit der Anteile.
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Basiswissen zu Immobilienfonds:
Offene und geschlossene Immobilienfonds im Überblick