Autor: Aline

Schulden und Abgeltungssteuer

Die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer wird für alle Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben. Sogar Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften müssen seither mit 25 Prozent versteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn Schulden vorhanden sind. Verrechnung von Verlusten Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurden die Steuersätze auf Kapitalvermögen vereinheitlicht. Seither werden pauschal 25 Prozent Steuern auf Zins- und Dividendenerträge sowie Kursgewinne bei Wertpapiergeschäften erhoben. Seither ist es auch einfacher möglich, positive und negative Erträge miteinander zu verrechnen und damit die Steuerlast zu reduzieren. Ein separater Antrag beim Finanzamt ist in der Folge nicht mehr nötig. Wer allerdings Schulden hat, kann diese nicht mit den Einnahmen aus Kapitalerträgen verrechnen. Vielmehr ist es möglich, die vorhandenen Verbindlichkeiten mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu tilgen. Die Steuerlast durch die Abgeltungssteuer bleibt dennoch erhalten. Lediglich der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person kann helfen, die Höhe der zu zahlenden Steuern zu reduzieren. Bis zu diesem Betrag bleiben Einnahmen aus Kapitalvermögen nämlich nach wie vor steuerfrei. Vermögen zur Tilgung nutzen In den meisten Fällen ist es allerdings sinnvoll, nicht auf die Einnahmen aus Kapitalvermögen zu warten, um die Schulden zu tilgen. In aller Regel bietet es sich an, die vorhandenen Anlagen vorzeitig aufzulösen und die erzielte Summe zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten zu verwenden. So können nicht nur die Gläubiger zufrieden gestellt, sondern auch weitere Mahnschritte verhindert werden. Dies kann viel Geld sparen, denn wird...

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Rendite statt Depotgebühren

Ableger kommen heute an einer Besteuerung ihrer Erträge aus Wertpapieren nicht mehr herum. Die Banken führen die Abgeltungssteuer direkt ab. Nur wer einen persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent hat, kann sich die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Wenn die Besteuerung nicht zu ändern ist, dann müssen Anleger an anderer Stelle schauen, wie sie die Nettorendite ihrer Anlagen erhöhen können. Eine Stellschraube, an der sich wunderbar drehen lässt, sind die Depotgebühren. Die Banken und Sparkassen vor Ort werden hier kaum mit sich verhandeln lassen, Direktbanken und Onlinebroker sind die ersten Ansprechpartner. Depotvergleich als erster Schritt Der Einstieg in die Renditeoptimierung ist der Depotvergleich auf der Webseite kostenlosesdepot.net. Mit der Eingabe der Anzahl der Orders pro Jahr, dem durchschnittlichen Ordervolumen und dem Depotbestand werden die günstigsten Anbieter ermittelt. Der jährliche Aufwand dafür ermittelt sich aus den Courtagen für die Trades und der Depotverwaltungsgebühr. Natürlich gibt es das kostenlose Depot nicht, auch Direktanbieter müssen betriebswirtschaftlich kalkulieren. Es sind allerdings andere Abrechnungsmodalitäten, welche diese Gebühren deutlich günstiger gestalten. Viele Anbieter verzichten in der Tat auf die jährliche Depotgebühr oder setzen diese als festen Betrag, unabhängig vom Depotvolumen fest. Gerade Kleinanleger profitieren von diesem Ansatz, da der Aufwand deutlich unter der Mindestgebühr der Filialinstitute liegt. Neben einer Flatrate für die Depotverwaltung stellen immer mehr Onlineanbieter auch auf eine Flatrate für den Handel selbst um. Hier wird nur noch unterschieden, ob der...

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Tagesgeld – kein Licht am Ende des Tunnels

Für Sparer, die auf Tagesgelder und Festgelder fokussiert sind, ist kein Licht am Ende des Zinstunnels zu erkennen. Im Gegenteil, der Tunnel wird mehr und mehr zu einem Stollen, der bergab führt. Mario Draghi und seine Kollegen vom Zentralbankrat sehen auch keinerlei Anlass, die Zinsschraube wieder nach oben zu drehen. Das Gegenteil ist der Fall, es wurden schon Stimmen laut, die Banken künftig für ihre Einlagen bei der Europäischen Zentralbank mit Strafzinsen zu belasten. Auch wenn sich die Konjunktur laut Aussage der EZB zu Beginn des Jahres 2014 europaweit leicht erholt, von einer signifikanten Besserung kann nicht die Rede sein. Inflation rechtfertigt keine Zinserhöhung Die Inflationsrate in der Eurozone lag zu Anfang des Jahres bei rund 0,8 Prozent und ist damit weit von der Zielmarke der Eurobanker, die leicht unter zwei Prozent anvisieren, entfernt. Eine steigende Inflationsrate, Indikator für steigende Nachfrage, wäre allerdings auch ein Grund, mit den Zinsen anzuziehen. Bis der Zielkorridor, steigende Nachfrage, höhere Beschäftigungsraten und steigende Preise, erreicht ist, wird allerdings noch einige Zeit ins Land gehen. Die Probleme gerade der südeuropäischen Volkswirtschaften sind nach wie vor zu groß, als dass mit einer Initialzündung ein Zinsanstieg zu rechtfertigen sei. Näher liegt da der Strafzins für die Banken, welche aus Befürchtung vor Kreditausfallrisiken die von der Wirtschaft dringend benötigte Liquidität vorhalten. Strafzinsen – und was machen die Sparer? Das Szenario, dass Banken auf ihre Einlagen bei der...

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Broker wechseln – Rendite optimieren

Für viele Anleger bedeutet der Januar einen Monat der Ärgernis. Trotz erfolgreicher Trades an der Börse im zurückliegenden Jahr wird die Rendite des Depots richtig verhagelt. Der Grund ist die Jahresdepotaufstellung mit dem Hinweis auf die zu entrichtenden Gebühren. War die Bruttorendite noch ein Traum, werden jetzt noch einmal erhebliche Kosten fällig, welche die Nettorendite nach unten drücken. An der Besteuerung der Trades kann kein Anleger etwas ändern. An den Kosten für den Handel an der Börse schon. Discountbroker mit neuen Gebührenmodellen Wer mit seinem persönlichen Steuersatz unter der Größenordnung von 25 Prozent liegt, hat die Möglichkeit, im Rahmen der Steuererklärung die überzahlte Abgeltungssteuer zurück zu erhalten, ein hübscher Ansatz, die Rendite der Trades im Nachhinein noch zu optimieren. Gerade für Kleinanleger sind die Discountbroker eine hochinteressante Alternative. Wer keine Steuerrückerstattung erhalten wird, sollte sich auf jeden Fall mit dem Thema Brokervergleich beschäftigen, da es durchaus lohnenswert ist, den Sparkassen und Filialbanken den Rücken zu kehren. Günstige Depots finden sich auf der Seite Depotvergleich.com. Die Vorgehensweise ist denkbar einfach. Nach der Eingabe der Anzahl der jährlichen Trades, dem durchschnittlichen Handelsvolumen, dem Depotvolumen und der Anzahl der Onlineorders werden die günstigsten Anbieter gegenübergestellt. Dabei wird deutlich, dass es sich ausnahmslos um Direktbanken und Onlinebroker handelt. Deren Gebührenmodelle unterscheiden sich deutlich von denen der Institute vor Ort. Flatfee statt prozentualer Abrechnung Der Ansatz der meisten Direktanbieter ist recht schlicht. Während die...

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Abgeltungssteuer – die vereinheitlichte Besteuerung von Kapitalerträgen

Wer sein Geld vermehren möchte, der kann dies mit attraktiven Geldanlagen tun. Zahlreiche attraktive Aktien, Zertifikate, Fonds oder Derivate bieten weitaus bessere Dividenden als herkömmliche Spareinlagen bei der eigenen Bank. Dabei muss man sich allerdings darauf einstellen, die Gewinne mit Vater Staat zu teilen. Denn die erwirtschafteten Kapitalerträge aus diesen profitablen Geldanlagen müssen versteuert werden. Dieser Steuerabzug auf Kapitalerträge ist auch besser unter dem Begriff der Abgeltungssteuer bekannt. Dieser seit dem 1.1.2009 geltende erweiterte Steuerabzug ist eine Quellensteuer, die mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% auf Kapitalerträge im Privatvermögen bemessen wird. Wurde auf alle Kapitalerträge dieser gesonderte Steuerabzug geleistet, so gelten diese als abgegolten und private Anleger müssen diese nicht mehr in der Lohnsteuererklärung auftauchen lassen. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ergibt sich für Anleger ein besonderer Vorteil: war die einheitliche Versteuerung der Kapitalerträge vorher sehr umfangreich und chaotisch über den eigenen Steuersatz geregelt, so sorgte diese vereinheitlichte Besteuerung auf Kapitalerträge für klare Verhältnisse bei allen Anlegern. Doch auch wenn die Abgeltungssteuer eine vereinfachte Besteuerung der Kapitalerträge bedeutet, so bleiben viele Finanzfragen offen. Kompetente Finanz-Ratgeber wie www.finanzfrage.net helfen in solchen Fällen mit fachlich korrekten Tipps und nützlichen Tipps im Bereich Finanzen weiter. Die Abgeltungssteuer – Fluch oder Segen für Anleger Die Veränderung der Abgeltungssteuer 2009 sollte zu einer Vereinfachung des Steuersystems führen und somit die Anzahl der Steuerhinterziehungen vermindern. Denn vor der Neuregelung war die Besteuerungspolitik von Geldanlagen sehr undurchsichtig....

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