Sparpläne sind bei vielen Kunden eine beliebte Anlageform, denn hiermit lassen sich mit geringen Beträgen hohe Summen ansparen, zum Beispiel zur Erfüllung lang gehegter Wünsche oder für die Altersvorsorge.
Die Erträge aus Sparplänen müssen natürlich, ebenso wie andere Kapitaleinkünfte, versteuert werden.

Man unterscheidet hierbei Banksparpläne mit einer festen Verzinsung von Investmentfondssparplänen, die sowohl Ausschüttungen als auch Kursgewinne erzielen.

Die meisten Banksparpläne sind heute mit einer variablen Grundverzinsung sowie einem Bonus ausgestattet, der sich je nach Anlagedauer erhöht. Die Grundverzinsung wird jährlich ermittelt und auf den Sparplan ausgezahlt. Somit ergibt sich ein Zinseszinseffekt. Die Zinsen müssen aktuell mit 30% Kapitalertragssteuer und hierauf 5,5% Solidaritätszuschlag versteuert werden.

Nach Einführung der Abgeltungssteuer im Januar 2009 müssen Zinserträge nur noch mit 25% Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert werden. Gleichzeitig ist es natürlich möglich, die Zinserträge bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Person freizustellen, um sie dann steuerfrei vereinnahmen zu können.

Der Bonus, der auf Banksparpläne gewährt wird, wird meist erst am Ende der Laufzeit gezahlt. Er stellt ebenso einen Zinsertrag dar und wird daher auch von der Abgeltungssteuer erfasst. Nachteilig ist jedoch nur, dass zum Ende einer jahrelangen Laufzeit ein sehr hoher Bonus fällig wird, der die Höhe des Freistellungsauftrages meist übersteigt und somit versteuert werden muss.

 

Die neue Abgeltungssteuer – Fondssparpläne und deren Besteuerung seit dem 01.01.2009

Aktienfondssparpläne erzielen, je nach Anlagestruktur des zugrunde liegenden Fonds, Zins- sowie Dividendenerträge. Diese werden entweder an die Anleger ausgeschüttet oder direkt im Fonds wieder angelegt. Unabhängig von der Ausschüttungsform müssen Anleger diese jedoch versteuern, und zwar ebenfalls mit 25% Abgeltungssteuer. Allerdings kann auch für Ausschüttungen aus Investmentfonds ein Freistellungsauftrag gestellt werden.

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wird weiterhin die Spekulationsfrist bei Wertpapieren aufgehoben. Somit müssen auch Anleger von Investmentfondssparplänen die erzielten Kursgewinne, also die Differenz aus Kauf- und Verkaufskurs eines Fondsanteils, vollständig versteuern.

Eine weitere Änderung bei Investmentfondssparplänen betrifft die Änderung der Kursgewinne, die auf Fondsebene erzielt werden. Auch diese sind nun voll steuerpflichtig und werden von der Abgeltungssteuer erfasst.

 

Abgeltungssteuer Fondssparplan: Vorteile beim Erwerb von Investmentfondsanteilen vor dem 01.01.2009

fonds_200x300_1_1_4f3e1bAllerdings haben Anleger, die bereits einen Sparplan besitzen, Vorteile: Alle Fondsanteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, unterliegen noch der alten Rechtssprechung. Somit bleibt die Spekulationsfrist für diese Anteile bestehen, sie sind also nach der Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei.

Allerdings gilt im Steuerrecht die First-in-First-Out Methode. Bei einem Verkauf von Fondsanteilen des Sparplans werden also rechtlich erst diejenigen Anteile verkauft, die zuerst erworben wurden. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit lohnt es sicher daher, zwei Fondssparpläne zu nutzen, die in unterschiedlichen Depots verwaltet werden.

Wer den Fondssparplan für die Altersvorsorge nutzen möchte, kann auch auf die Riester-Rente zurückgreifen, denn bei ihr sind alle Erträge während der Einzahlungsphase steuerfrei. Erst bei Auszahlung der Rente erfolgt die Besteuerung. Die Abgeltungssteuer auf Fondssparpläne muss aus diesen Gründen nicht stets nachteilig sein.

 

Mehr Informationen zur Investmentfondsanlage durch Fondssparpläne

Der Fondssparplan für Jedermann:
Fondssparen durch Fondssparpläne

 

Weitere Grundlagen zur neuen Abgeltungsteuer seit dem 01.01.2009

Die Besteuerung von Investmentfonds im Überblick:
Fonds im Blickpunkt der Abgeltungssteuer
Thesaurierende Fonds im Kontext der Abgeltungssteuer:
Thesaurierende Fonds und die steuerliche Behandlung
Dividenden und die Änderungen seit dem 01.01.2009:
Investmentfonds und Dividendenbesteuerung seit dem 01.01.2009
Die Abgeltungssteuer vermeiden:
Mit Dachfonds optimal investieren
Konservativ anlegen seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer und Geldmarktfonds seit dem 01.01.2009
Mit Rentenfonds der Abgeltungssteuer entgegentreten:
Die steuerliche Behandlung von Rentenfonds seit dem Jahr 2009