Neue Besteuerung ab 2018 auf thesaurierende Fonds

Da thesaurierende Fonds ihre Erträge immer wieder in das Fondsvolumen zurückfließen lassen, ist eine Besteuerung beim Privatanleger schwer. Mit der neuen Besteuerung ab 2018 wurde die sogennante Vorabpauschale eingeführt, bei der die depotführende Stelle zum Jahresende eine Pauschale ermittelt, auf die der Sparer Abgeltungssteuer zahlen muss.

In der Praxis funnktioniert die Berechnung der Vorabpauschale folgendermaßen:

 

Kaufpreis eines Fondsanteils am 25.05.2018125€
Rücknahmepreis  der Anteile am 31.12.2018130€
Veräußerungspreis der Anteile am  06.06.2019133€
Die Vorabpauschale errechnet sich nun aus dem Basiszins * der Teilfreistellung  (in diesem Fall 30%, da es sich um einen Aktienfonds handelt) * dem Rücknahmepreis0.91€
Basiszins ist in diesem Fall 1%, der tatächliche Basiszins nach Bewertungsgesetz ist noch nicht bekannt
Vorabpauschale= Berechnungsgrundlage für die Abgeltungssteuer0.91€
Die Vorabpauschale ist gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen
Bei Veräußerungsgewinn
Veräußerunggewinn am 06.06.20198€
– Vorabpauschale aus 2018-0.91€
= 7.09€
-Teilfreibetrag von 30% Aktienfonds=4.96€
Auf diesen Betrag wird nun die Abgeltungssteuer angewendet

 

Thesaurierende Fonds und die Abgeltungssteuer

Investmentfonds erwirtschaften neben den so begehrten Kursgewinnen auch Ausschüttungen, die sich je nach den im Fonds befindlichen Wertpapieren aus Zins-, Dividenden- und Mieterträgen zusammensetzen. Für die Verwendung dieser Erträge gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.

So können sie entweder einmal pro Jahr, jeweils am Ende des Geschäftsjahres, an die Besitzer der Fondsanteile ausgeschüttet oder im Fonds selbst direkt wieder angelegt werden.

Letztere Variante, die auch Thesaurierung genannt wird, hat den Vorteil, dass hierdurch Zinseszinserträge erwirtschaftet werden können, wodurch die Gesamtrendite steigt. Im Bereich der Versteuerung ist es jedoch unerheblich, ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert. In beiden Fällen müssen die erzielten Erträge versteuert werden.

Dies erfolgte bisher getrennt nach Art der Erträge. So wurden Zinserträge mit 30% Zinsabschlagsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag belastet, Dividendenerträge hingegen nur zur Hälfte steuerlich angesetzt, da hier das Halbeinkünfteverfahren galt.

 

Abgeltungssteuer auf thesaurierende Fonds und auf Investmentfonds

Seit dem 01.01.2009 tritt jedoch die Abgeltungssteuer in Kraft, wodurch alle Erträgnisarten pauschal mit 25% Abgeltungssteuer erfasst werden. Dies vereinfacht die Besteuerung der Ausschüttungen bei Investmentfonds erheblich.

Allerdings kann es geschehen, dass thesaurierende Fonds durch das Zuflussprinzip doppelt besteuert werden. Einen Unterschied gibt es jedoch bei thesaurierenden ausländischen Investmentfonds. Für diese werden nämlich weder von der Fondsgesellschaft noch von der Depotstelle während der Haltedauer der Wertpapiere Steuern einbehalten. Der Anleger muss daher die steuerpflichtigen Erträge in seiner persönlichen Steuererklärung angeben. Die Erträge werden dann im Nachhinein abgeltungssteuerbesteuert.

Mit der neuen Investmentbesteuerung wird dies nicht mehr nötig sein, denn mit der Vorabpauschale werden diese Steuern bereits abgegolten und müssen nicht mehr in der persönlichen Steuererklärung aufgeführt werden. Den Aufwand der Berechnung übernimmt die depotführende Stelle.

 

Thesaurierende Fonds unterfallen den neuen Regelungen

fonds_200x300_1_1_4f3e1bDa mit Einführung der Abgeltungssteuer auch die Spekulationsfrist entfällt, müssen thesaurierende Fonds ebenso wie alle anderen Wertpapiere auch die Kursgewinne, die beim Verkauf der Fondsanteile erzielt werden, in voller Höhe mit der 25%igen Abgeltungssteuer versteuert werden.

Ab 2018 werden bei der Veräußerung thesaurierender Fonds die Vorabpauschalen gutgeschrieben und mindern somit den zu versteuernden Gewinn.

Freistellungsaufträge gelten weiterhin.

 

Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Weiterführende Informationen

Investmentfonds, Fonds und Dividenden seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung von Fonds im Überblick
Dividendenbesteuerung im Kontext der neuen Abgeltungssteuer 2009:
Dividenden und Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009
Abgeltungssteuer sparen und vermeiden:
Mit Dachfonds der Abgeltungssteuer entgegentreten
Mit Geldmarktfonds konservativ investieren:
Die Abgeltungssteuer auf Geldmarktfonds
Rentenfonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer:
Rentenfonds und die steuerliche Behandlung seit dem 01.01.2009
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