Die Abgeltungssteuer wurde im Januar 2009 eingeführt und bringt für Anleger zahlreiche Änderungen mit sich. Diese Änderungen sind sowohl positiv wie auch negativ. Generell gilt, dass seit dem 01.01.2009 alle Kapitalerträge pauschal mit 25% versteuert werden müssen.

Zu diesen Erträgen zählen aber nicht nur Zinsgewinne, sondern auch Dividenden und sogar Veräußerungsgewinne. Allerdings muss man, um die Tragweite der Änderung zu erkennen, die einzelnen Erträge genauer betrachten.

So mussten Anleger bisher auf Zinserträge, die das Freistellungsvolumen von 801 Euro pro Person überstiegen, 30% Kapitalertragssteuer sowie hierauf nochmals 5,5% Solidaritätszuschlag bezahlen. Somit betrugen die gesamten Belastungen ca. 32%.

Doch damit nicht genug, denn diese Steuerzahlung gilt aktuell nur als Vorauszahlung. Im Rahmen der Steuererklärung müssen Zinserträge daher ebenfalls angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, der bei bis zu 42% liegen kann.

Mit Einführung der Abgeltungsteuer werden jedoch nur noch 25% Abgeltungssteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer fällig. Mit dieser Steuerzahlung ist dann auch alles abgegolten, so dass eine zusätzliche Angabe über die Einkommenssteuererklärung nicht mehr notwendig wird.

Abgeltungssteuer – Persönlicher Steuersatz unter 25 % und die Alternativen

Durch diese Änderung werden vor allem Menschen mit einem hohen persönlichen Steuersatz bevorzugt, denn deren effektive Belastung sinkt. Um jedoch Menschen, die nur ein geringes Einkommen verfügen, zu entlasten, gibt es für diese Personengruppe, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, die Möglichkeit der Veranlagungsoption.

Zwar wird auch bei ihnen die Abgeltungssteuer direkt von der Bank einbehalten, durch die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung können die gezahlten Steuern jedoch in der Einkommenssteuererklärung angegeben und verrechnet werden.

Gleiches gilt für Dividenden. Allerdings entfällt hier das Halbeinkünfteverfahren, das alle Anleger gleichermaßen trifft. So können Anleger nur noch bis 31.12.2008 erzielte Dividendenerträge zur Hälfte ansetzen und versteuern.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft Spekulationsgewinne. Diese konnten bisher, nachdem die Papiere mindestens ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei vereinnahmt werden. Diese Spekulationsfrist entfällt, wodurch alle Gewinne ebenfalls mit 25% Abgeltungssteuer belegt werden. Auch dies trifft alle Anleger gleichermaßen.

Anleger, die derartige Veräußerungsgewinne während des ersten Jahres erzielt haben, mussten diese, sofern sie die Freigrenze von 512 Euro überstiegen, mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Auch hierbei werden wieder Personen mit einem hohen Steuersatz bevorteilt, denn mit Zahlung der Abgeltungsteuer erfolgt keine weitere Anrechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.

Allgemeine Informationen rund um die Abgeltungssteuer

Basiswissen und Hintergrundinformationen:
Abgeltungssteuer Übersicht
Wer profitiert und wer verliert seit dem 01.01.2009?
Gewinner und Verlierer der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009
Noch nicht absehbar:
Die Auswirkungen der neuen Abgeltungssteuer seit 2009
Handeln Sie bis zum 01.01.2009:
Der Bestandsschutz bis zum 01.01.2009 im Überblick