Mit einem Abgeltungssteuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) platziert sich Deutschland im europäischen Mittelfeld. Auch andere Länder kennen das Modell der Abgeltungssteuer. Sie beträgt z. B. in Schweden 30%, in Finnland 28%, Österreich ebenfalls 25%, in Polen 19%, in Tschechien 15%, in Belgien 25% auf Dividenden und 15% aus Zinsen sowie in Luxemburg 10%.

fonds_200x300_1_1_4f3e1bNoch mehr als der individuelle Steuersatz ist für eine Bewertung des Steuermodells die Bemessungsgrundlage ausschlaggebend. Es macht in der Summe einen großen Unterschied, ob man, wie in Österreich 25% Steuer auf Zins und Dividenden zu zahlen hat, oder wie in Deutschland sämtliche Kapitaleinkünfte mit 25% Abgeltungssteuer belegt werden.

So sind in Österreich Kursgewinne nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei. Die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einer Mindesthaltedauer ist auch in vielen anderen europäischen Ländern Usus.

Eine Verlagerung der Kapitaleinkünfte in das innereuropäische Ausland ist jedoch unter den Gesichtspunkten der EU-Zinsrichtlinie wie auch weiteren, das Bankgeheimnis aufweichenden Maßnahmen, wenig sinnvoll. Ausländische Erträge werden entweder im innereuropäischen Ausland mit einer Quellensteuer belegt oder die Informationen über die Einkünfte werden an den deutschen Fiskus übermittelt. Ohnehin sind solche Einkünfte in jedem Fall der deutschen Steuer zu unterwerfen. Eine Unterlassung kann ggf. als Steuerhinterziehung gewertet werden und als Steuerbetrug einen Straftatbestand darstellen.

 

Der Europäische Abgeltungssteuer Vergleich hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalerträgen:

LandAbgeltungssteuerSteuer auf ZinserträgeSteuer auf Dividenden
DeutschlandSeit 2009 25%
Irland20%
Polen19%
Italien12,5%
Tschechien15%
Schweden30%
Luxemburg10%
Belgien15%25%
Frankreich27%
Österreich25%25%
Litauen15%
Schweiz35%
Griechenland10%
Spanien15%
Dänemark28%
Portugal20%15%
Finnland28%28%
Großbritannien20%
Malta15%

 

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