Binäre Optionen sind Finanzprodukte, für die Anleger bei erzielten Gewinnen natürlich Steuern zahlen müssen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Gewinne im Inland oder aber im Ausland angefallen sind. Für die Deklaration der Erträge ist dies von entscheidender Bedeutung.

Gewinne aus Wertpapiergeschäften sind steuerpflichtig

Anleger, die im Rahmen ihrer Wertpapiergeschäfte Gewinne erzielen, müssen diese als Einkünfte versteuern. Binäre Optionen werden in den meisten Fällen als Termingeschäfte und damit gemäß §23 Einkommenssteuergesetz behandelt und sind daher ebenfalls steuerpflichtig. Für die erzielten Gewinne müssen Anleger in diesem Fall seit einigen Jahren Abgeltungssteuer entrichten, die in Höhe von 25 Prozent abgeführt wird. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Der noch vor einigen Jahren geltende Freibetrag auf Wertpapierkursgewinne existiert bereits nicht mehr. Vorteilhaft ist jedoch, dass die Gewinne aus Wertpapiergeschäften mit Verlusten verrechnet werden können, um ggf. Steuern zu sparen. Anleger, deren persönlicher Steuersatz geringer ist als 25 Prozent, können ihre Steuerlast ebenfalls reduzieren und im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung ihre Kapitalerträge offen legen. Das Finanzamt errechnet dann auf Basis des individuellen Steuersatzes die zu tragende Steuerlast.

Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Banken

Wie unter www.binaereoptioneneinstieg.com zu lesen ist, können diese Finanzprodukte bei unterschiedlichen Brokern erworben werden. Sitzt der Broker in Deutschland, wird dieser die zu zahlende Abgeltungssteuer auf Basis des Gewinns direkt einbehalten und ans Finanzamt abführen. Anleger erhalten dann zum Jahresende einen Steuerbescheid, der die Höhe der gezahlten Steuern ausweist. In den meisten Fällen jedoch haben die Broker ihren Sitz im Ausland, sodass Anleger ihre Gewinne vollständig ausgezahlt bekommen. Diese müssen dann allerdings im Folgejahr in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden. Da binäre Optionen ein relativ neues Finanzprodukt sind und auch bei den Finanzämtern Fragen auftauchen könnten, empfiehlt es sich, in einem solchen Fall einen Steuerberater zu Rate zu ziehen und mit ihm gemeinsam die Steuererklärung zu erstellen.