Reform der Investmentbesteuerung ab 2018

Ab dem Jahr 2018 werden künftig alle in Deutschland aufgelegten Investmentfonds durch eine Pauschale besteuert werden. Bisher mussten auf Fondsebene für Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien keine Steuern gezahlt werden. Dagegen mussten Fondserträge ausländischer Fonds mit der Quellensteuer aus dem jeweiligen Land versteuert werden.

Ab 2018 müssen auch deutsche Fonds ihre Erträge (dazu zählen keine Veräußerungsgewinne, diese bleiben weiterhin steuerfrei) mit einer Steuer in Höhe von 15 % versteuern. Für Anleger würde die Besteuerung der deutschen Fonds eine geschmälerte Rendite bedeuten. Im Gegenzug dafür wurde eine Teilfreistellung eingerichtet, welche es dem Privatanleger bei Erträgen oder Veräußerungsgewinnen erlaubt, nicht den vollen Betrag versteuern zu müssen (Fondsanteile im Rahmen von Riester- oder Rürup-Verträgen bleiben weiterhin steuerfrei). Diese beträgt für Aktienfonds 30%, für Mischfonds 15% und für offene Immobilienfonds 60% oder 80% für Immobilienfonds mit dem Anlageschwerpunkt im Ausland. Dadurch kommt es beim Sparer zu keiner Mehrbelastung. Im Ganzen bedeutet dies eine Verschiebung der Steuerzahllast von Anlegern hin zu den Investmentfonds.

Freistellungsaufträge können auch weiterhin eingerichtet werden.

Insgesamt bedeutet diese Reform für Anleger sogar eine Erleichterung, denn es müssen keine Angaben über thesaurierende ausländische Fonds in der Steuererklärung mehr gemacht werden.

Investmentsteuerreform 2018

Weitere Details

 

Die Besteuerung von Kapitalerträgen durch die Abgeltungssteuer seit 2009

Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Unternehmenssteuerreformgesetz im Jahre 2008 vom 06. Juli 2007 ist auch die Abgeltungssteuer beschlossene Sache. Ziel der Abgeltungssteuer 2009 ist es, alle Kapitalerträge, die im privaten Bereich anfallen, steuerlich einheitlich zu behandeln.

So werden nahezu alle entsprechende Zuwächse mit einem homogenen und pauschalisierten Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt.

Die Einführung der Abgeltungssteuer seit 2009 soll die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland verbessern. Ein besonderer Vorteil für internationale Investoren ist hierbei in der anonymen Besteuerung im Quellland sowie in dem, im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen, Steuersatz zu sehen.

Aber auch für den heimischen Kapitalanleger lassen sich einige Vorteile identifizieren. So sind Vereinfachungen zum Einen aufgrund der einheitlichen Behandlung verschiedener Formen der Kapitalanlage festzustellen. Zum Anderen müssen sich private Anleger im Rahmen ihrer Steuererklärung nicht mehr zwangsläufig mit den steuerlichen Aspekten der Kapitalanlage auseinandersetzen, da die Steuerschuld bereits mit der Abführung der Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die inländische Zahlstelle (Kreditinstitut, Depotbank des Kunden etc.) abgegolten ist.

Jedoch bringt die Abgeltungssteuer 2009 nicht ausschließlich positive Neuerungen mit sich. Hierbei ist eine differenzierte Betrachtung des individuellen Anlegers bzw. der jeweiligen Anlageform vorzunehmen. Um dennoch von den Chancen dieser Reform zu profitieren ist es sinnvoll sich intensiv mit den kommenden Neuerungen auseinanderzusetzen. Einige bedeutende Eckpunkte der Reform werden im Folgenden dargestellt:

 

Welche Einkünfte sind von der Abgeltungssteuer betroffen?

Grundsätzlich werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungssteuer unterworfen. Hierunter fallen insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäfte und auch Zertifikatserträge. Darüber hinaus sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften betroffen.

  • Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Zinserträge aus Geldanlagen
  • Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren
  • Dividenden
  • Erträge aus Investmentfonds und Termingeschäften
  • Erträge aus Zertifikaten und anderen Finanzinnovationen
  • Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften

Allgemeine Informationen

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009:
Eckpunkte der Abgeltungssteuer im Überblick
Die Aussichten seit dem 01.01.2009:
Gewinner und Verlierer der neuen Abgeltungssteuer seit 2009
Investitionen bis zum 01.01.2009:
Bestandsschutz bei Investitionen bis zum 01.01.2009
Die gesetzliche Grundlage der neuen Abgeltungssteuer:
Die Unternehmenssteuerreform als gesetzliche Grundlage

Die Behandlung von Zinserträgen im Wege der Abgeltungssteuer

Erwirtschaftet ein Anleger Zinseinkünfte (z.B. aus Spareinlagen, Festgeldern, festverzinslichen Wertpapieren) hat er diese früher im Jahr des Zuflusses mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die im Zeitpunkt des Zuflusses durch eine inländische Zahlstelle abgeführte Zinsabschlagsteuer i.H.v. 30 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätsbeitrag), als Sonderform der Kapitalertragssteuer, wurde bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt und im Zuge der Einkommenssteuerfestsetzung mit der Steuerschuld verrechnet.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden Zinserträge von Privatpersonen im Zuflusszeitpunkt mit einem Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt. Die Steuerschuld ist damit abgegolten. Eine Veranlagung zum persönlichen Steuersatz ist nur dann sinnvoll, wenn dieser geringer ist als der genannte Abgeltungssteuersatz. Somit erhöht sich die Attraktivität von Zinsengagements ab 2009 insbesondere für Kunden deren persönlicher Steuersatz über den 25 % liegt.

Mehr Informationen zur Abgeltungssteuer auf Zinserträge:
Abgeltungssteuer & Zinsen
Zuzüglich zur Abgeltungssteuer:
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Steuerlich absetzbare Beträge:
Die Änderungen bezüglich der Werbungskosten
Die Freibeträge seit dem 01.01.2009:
Der Abgeltungssteuer Freibetrag „Sparerpauschbetrag“ seit 2009
Steuersatz unter 25 %:
Die Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes

Dividenden (Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens) und ihre Besteuerung

Das Halbeinkünfteverfahren ist eine Methode zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus Unternehmensengagements und gilt seit 2001 bzw. 2002 für ausländische und inländische Beteiligungen privater Investoren und Personenunternehmen an Kapitalgesellschaften.

Das Halbeinkünfteverfahren sollte die steuerlichen Nachteile beseitigen, welche sich dadurch ergaben, dass von 2002 an deutsche Aktionäre, die bereits vom Unternehmen abgeführte Körperschaftssteuer, nicht mehr auf ihre persönliche Steuerschuld anrechnen konnten.

Das Halbeinkünfteverfahren findet aktuell insbesondere Anwendung in Bezug auf Dividendenzahlungen sowie auf Veräußerungsgewinne bei in- und ausländische Aktien, Aktienfonds und Leerverkäufe und mindert somit die entsprechenden steuerpflichtigen Einkünfte um die Hälfte.

Nicht unter das Halbeinkünfteverfahren fallen Erträge aus Optionsscheine, Zertifikate, Termingeschäfte, Derivate und Zertifikate (selbst wenn sie auf Aktienindizes basieren), Futures und Aktienanleihen. Der Grund liegt in der Stellung als Kapitalgeber; Aktionäre sind am Eigenkapital der Gesellschaft beteiligt und daher in besonderer Weise vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Einkünfte der Fremdkapitalgeber dagegen müssen voll versteuert werden.

Dividenden und die Besteuerung seit dem 01.01.2009:
Besteuerung von Dividenden
Erträge aus Aktien und Aktienfonds:
Die Besteuerung von Aktien und Aktienfonds seit 2009
Neue Regelungen seit 2009:
Kursgewinne im Blickfeld der neuen Abgeltungssteuer 2009
Verluste verrechnen seit dem 01.01.2009:
Die Verlustverrechnung seit dem 01.01.2009
Der Verlustvortrag beim zuständigen Finanzamt:
Verlustvortrag im Zuge der neuen Regelungen seit 2009
Hintergrundwissen zum Halbeinkünfteverfahren seit 2009:
Abgeltungssteuer Halbeinkünfteverfahren
Wegfall zum 01.01.2009:
Die Spekulationsfrist entfällt seit dem 01.01.2009

Weitere Informationen zur Besteuerung von Investmentfonds und Fonds im Allgemeinen

Die neue Besteuerung von Fonds seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung von Fonds im Überblick
Zu beachten seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung thesaurierender Fonds seit 2009
Immobilien und Immobilienfonds seit dem 01.01.2009:
Die neue Abgeltungssteuer auf Immobilienfonds und Erträge aus Immobilien
Geldmarktfonds als Alternative?
Die steuerliche Behandlung von Geldmarktfonds seit dem 01.01.2009
Konservative Anlagen seit dem 01.01.2009:
Rentenfonds im Blickfeld der neuen Abgeltungssteuer
Die Alternative seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer vermeiden mit Dachfonds
Von Kleinanlegern zu beachten:
Fondssparpläne und deren Besteuerung durch die neue Abgeltungssteuer

Allgemeine Informationen zum Thema Abgeltungssteuer in kompakter Form

Erhalten Sie abschließend allgemeine Informationen rund um das Thema „Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009“. Auch Finanzinnovationen und exotische Anlageprodukte unterfallen der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009.

Wer sind die Verlierer und wer sind die Gewinner der Abgeltungssteuer 2009? Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf die Kapitalanlage? Gibt es Übergangsregelungen oder gar einen Bestandsschutz? Wie kann man die neue Abgeltungssteuer vermeiden? Fragen und Antworten finden Sie hier:

Übergangsregelungen für Zertifikate:
Zertifikate und deren Besteuerung nach den neuen Regeln
Anleihen im Kontext der neuen Abgeltungssteuer:
Die neue Abgeltungssteuer auf Anleihen
Optionsscheine im Blickfeld der neuen Regelungen:
Abgeltungssteuer auf Optionsscheine
Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 auf Zerobonds:
Zerobonds und die neue Abgeltungssteuer seit 2009
Abgeltungssteuer vermeiden:
Lebensversicherungen im Kontext der neuen Abgeltungssteuer
Staatlich gefördert und Abgeltungssteuerfrei:
Die staatliche Riester-Rente
Strategien zur Abgeltungssteuer Vermeidung:
7 Strategien zur Abgeltungssteuer seit 2009

Die Regelungen der neuen Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich

Die Kapitalanlage und deren Besteuerung im europäischen Kontext. Europäische Staaten und deren Besteuerung finden Sie aufgegliedert und detailliert beschrieben.

Die neue Abgeltungssteuer im Vergleich:
Die deutsche Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich
Zur Ergänzung:
Die europäische Zinssteuer kompakt zusammengefasst

Weitere wesentliche Änderungen durch die Abgeltungssteuer zum 01.01.2009

Die Freibeträge seit dem 01.01.2009:
Die Freibeträge im Zuge der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009
Steuerlich absetzbar seit dem 01.01.2009:
Die Änderungen der Abgeltungssteuer Werbungskosten seit 2009
Abgeltungssteuer zuzüglich weiterer Komponenten:
Abgeltungssteuer und Kirchensteuer seit dem 01.01.2009
Gesetzliche Grundlagen zur Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009: Die Unternehmenssteuerreform als gesetzliche Grundlage der Abgeltungssteuer