Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zieht Gewinner und Verlierer nach sich. Fest steht: Die Einführung der Abgeltungssteuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform stellt einen Paradigmenwechsel dar. Sie ist mit weitreichenden und tiefgreifenden Veränderungen verbunden.

 

Mehr Informationen rund um die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge finden Sie hier

Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:
Die Eckpunkte der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009
Besteuerung von Geldmarktfonds im Wege der neuen Abgeltungssteuer:
Geldmarktfonds im Lichte der Abgeltungssteuer
Zinsträger im Blickpunkt der Abgeltungssteuer:
Anleihen und die Besteuerung seit dem 01.01.2009
Gewinner der Abgeltungssteuer?:
Rentenfonds lohnen sich

 

Aktien und Abgeltungssteuer  – Die Nachteile überwiegen

Bei Aktien hingegen überwiegen die Nachteile. So wird das Halbeinkünfteverfahren im Zuge von Dividendenzahlungen abgeschafft. Ebenso werden Kursgewinne derartiger Papier unabhängig von der Haltedauer besteuert.

Es kann somit konstatiert werden, dass der risikofreudige Investor gegenüber dem sicherheitsorientierten Anleger nunmehr gleichgestellt ist. Dies stellt eine negative Entwicklung für den Aktieninvestor da, dessen Risikofreude bisher aus steuerlichen Gesichtspunkten honoriert wurde. Von dem Ziel in Deutschland eine verstärkte Aktienkultur zu etablieren dürfte man sich daher eher entfernt als angenähert haben.

Aktien und Aktienfonds im Kontext der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds
Änderungen seit dem 01.01.2009:
Das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft
Änderungen bei der Haltedauer:
Die Änderungen bezüglich der Spekulationsfrist

 

Mieterträge erfahren positive Veränderungen

Für Mieterträge aus inländischen Grundstücken sind die Veränderungen marginal. Lediglich der Steuersatz der seit 2009 zugrunde gelegt wird hat sich verändert. Ob dies positiv zu bewerten ist hängt von dem individuellen Steuersatz des jeweiligen Anlegers ab.

Mieterträge aus ausländischen Grundstücken erfahren dagegen eine positive Veränderung. Die Steuerfreiheit wie bisher bleibt erhalten, zusätzlich wird der bisher gültige Progressionsvorbehalt gestrichen.

Mieterträge aus Mietzahlungen:
Die Besteuerung von Immobilien seit dem 01.01.2009

 

Die neue Besteuerung von Kursgewinnen wird neu ausgerichtet

Die bedeutungsvollste Veränderung ist wohl im Hinblick auf Kursgewinne festzustellen. So entfällt die Steuerfreiheit für Kursgewinne aus Wertpapieren, wie z. B. Aktien, Rentenpapieren, Zertifikaten, Fondsanteile u. ä., die nach der derzeit noch gültigen Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert werden, komplett. Derartige Erträge sind in Zukunft mit dem Zeitpunkt ihrer Realisation voll steuerpflichtig, sofern sie nach dem 01.01.2009 angeschafft wurden.

Die Besteuerung von Kursgewinnen seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer und Kursgewinne

 

Die Besteuerung von Zertifikaten im Wege der Abgeltungssteuer

Erträge aus der Einlösung von Zertifikaten sind in Zukunft voll steuerpflichtig, unabhängig davon ob sie als Finanzinnovationen eingestuft werden oder nicht. Laufende Erträge aus Zertifikaten werden ebenfalls mit der Abgeltungssteuer belegt. Dies bedeutet aber auch, dass der bisherige Nachteil sogenannter Finanzinnovationen nicht mehr als solcher zusehen ist, da sich die Besteuerung beider Zertifikatstypen nun gleich gestaltet. Berücksichtigt man die bisherige Besteuerung zum individuellen Steuersatz, wird es insbesondere für Anleger mit hoher Progression interessanter in derartige Papiere zu investieren.

Übergangsregelungen bei Zertifikaten beachten:
Die Abgeltungssteuer auf Zertifikate

 

Immobilienfonds – Marginale Änderungen bei Investitionen in Immobilienfonds

Für Gewinne aus der Veräußerung von inländischen Grundstücken die beim Kapitalanleger als Einkünfte aus Kapitalerträgen zu bewerten sind (bei offenen Immobilienfonds) ändert sich lediglich der Steuersatz für Verkäufe innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist. Eine positive Bewertung hängt demnach von der aktuellen steuerlichen Situation des individuellen Privatanlegers ab.

Derartige Erträge aus ausländischen Grundstücken genießen in Zukunft den Vorteil, dass Veräußerungen innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist nicht mehr im Rahmen der Progression berücksichtigt werden. Hier kann somit eine eindeutig positive Entwicklung konstatiert werden.

Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge aus Immobilienfonds:
Abgeltungssteuer auf Immobilienfonds

 

Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Ein Ausblick und Fazit

Die Attraktivität inländischer Fonds kann nicht direkt beurteilt werden, dazu ist unbedingt zu berücksichtigen welche Arten von Erträgen schwerpunktmäßig generiert werden. Pauschal kann im Hinblick auf die Behandlung von Zinsen und Aktien festgestellt werden, dass sicherheitsorientierte Investmentfonds gegenüber der derzeitigen Regelung besser gestellt werden, als Fonds die in riskantere Anlagen wie Aktien investieren.

Im Gesamtkontext der neuen Abgeltungssteuer sind Fonds aber dahingehend als sinnvolle Anlagealternative zu beurteilen, da Umsichtungen innerhalb des Fonds steuerunschädlich realisiert werden können, was bei Direktinvestments nicht der Fall ist. Der Anleger kann somit den Zinseszinseffekt in seiner vollen Intensität (mit Ausnahme von ausgeschütteten und thesaurierten laufenden Erträgen) nutzen.

Ausländische Depots wecken auf den ersten Blick die Hoffnung vom automatischen Abgeltungssteuerabzug, wie er von inländischen Banken und Verwahrstellen durchgeführt werden muss, verschont zu bleiben. Dennoch sind alle Einkünfte der deutschen Steuer zu unterwerfen. Sie müssen also im Rahmen der Veranlagung offen gelegt werden.

Von einer Nichtangabe derartiger Erträge ist im Hinblick auf hohe Strafen und unter Berücksichtigung des deutlich verschärften innereuropäischen Informationsaustauschs sowie ausländischer Quellsteuer abzuraten. Sofern jedoch Steueroasen außerhalb des europäischen Geltungsbereiches existieren wird sich das Problem der Steuerhinterziehung nicht abschließend beseitigen lassen. Jedoch ist der Erziehungsversuch des Gesetzgebers hin zur absoluten Steuerehrlichkeit deutlich spürbar.

Die Neuerungen im Hinblick auf die Verlustverrechnung kann unterschiedlich bewertet werde. So können in Zukunft Spekulationsgewinne und -verluste mit den Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Neben der in Zukunft entfallenden Möglichkeit zur Verrechnung von Kapitaleinkünften mit anderen Einkunftsarten, kann die Sonderbehandlung von Aktienkursverlusten sowie die umständliche organisatorische Handhabung, mit eventuell zwei Verlustverrechnungstöpfen je Bankverbindung sowie die nicht automatische Erstellung der Bescheinigungen über die nicht ausgeglichenen Kursverluste, als Manko betrachtet werden.

Die Entwicklungen hinsichtlich des Ansatzes von Werbungskosten sind einschneidend und werden vermutlich umfassende Veränderungen in den Gebührenstrukturen der Banken und Finanzdienstleister nach sich ziehen. Es bleibt abzuwarten wie sich die Branche mit diesem Sachverhalt umgeht.

Strategien zur Vermeidung der Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer vermeiden mit Dachfonds