Als Anleihen werden festverzinsliche Wertpapiere bezeichnet. Sie weisen in der Regel eine feste Verzinsung sowie eine feste Laufzeit auf. Gleichzeitig wird für sie aber auch ein Kurs erstellt, der sich in erster Linie am allgemeinen Zinsniveau orientiert.
Bei Emission einer Anleihe wird diese zu einem Satz von 100% begeben, bei Laufzeitende erfolgt die Rückzahlung an den Anleger ebenfalls zu 100%. Während der Laufzeit allerdings kann der Kurs schwanken. Je nach Emittent und Zinsniveau sind diese Schwankungen jedoch meist gering.
Anleihen sind vor allem für sicherheitsorientierte Anleger ideal, denn nach Ablauf der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung in jedem Fall, sofern der Emittent nicht insolvent wurde. Dieses Risiko kann jedoch durch Berücksichtigung von Ratings gemildert werden.
Durch eine Ausstattung von Anleihen mit geringer Verzinsung können sie des Weiteren für Anleger interessant sein, deren Freistellungsauftrag bereits verbraucht ist. Durch eine Verzinsung, die weit unter dem aktuellen Niveau liegt, weisen derartige Anleihen meist einen Kurs von unter 100, zum Beispiel von 95, aus. Da die Rückzahlung am Laufzeitende aber garantiert ist, können Anleger bereits mit einem festen Kursgewinn rechnen, der aktuell nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei ist. Versteuert werden müssen nur noch die eher geringen Zinserträge.
Abgeltungssteuer – Anleihen und deren steuerliche Situation
Durch die neue Abgeltungssteuer ändert sich aber auch die Besteuerung von Anleihen. Deren Erträge teilen sich in Zinserträge und Veräußerungsgewinne. Die Zinserträge müssen seit 2009 pauschal mit 25% versteuert werden. Hinzu kommen noch 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer.
Damit ist jedoch alles abgegolten, eine zusätzliche Angabe über die Einkommenssteuer, wie dies derzeit der Fall ist, ist nicht mehr nötig. Weiterhin besteht aber die Möglichkeit, Zinserträge über den neuen Sparerpauschbetrag, dessen Höhe 801 Euro beträgt, freizustellen.
Neu ist jedoch die Besteuerung der Kursgewinne, denn seit 2009 entfällt die Spekulationsfrist, auch die Freigrenze von 512 Euro wird abgeschafft. Somit sind Kursgewinne aus Anleihen in jedem Fall ebenfalls mit 25% zuzüglich Soli und Kirchensteuer zu versteuern.
Der steuergünstige Effekt niedrigverzinslicher Anleihen entfällt demnach seit 2009. Lediglich Papiere, die vor dem 31.12.2008 erworben werden, können die Spekulationsfrist noch nutzen.
Weitere wesentliche Änderungen im Überblick:
Zertifikate und die Übergangsregelungen:
Zertifikate im Zeichen der Abgeltungssteuer an dem 01.01.2009
Zerobonds und die steuerliche Behandlung seit 2009:
Die neue Abgeltungssteuer auf Zerobonds
Mit Lebensversicherung profitieren:
Abgeltungssteuer und Lebensversicherungen seit dem 01.01.2009
Staatlich gefördert und Abgeltungssteuerfrei:
Die Riester-Rente und die Abgeltungssteuer seit 2009
Bei hohem Einkommenssteuersatz zu empfehlen:
Zinsen und Zinserträge im Kontext der Abgeltungssteuer seit 2009
Immobilien und Immobilienfonds:
Änderungen durch die neue Abgeltungssteuer seit dem 01.01. 2009