Aktien und Aktienfonds sind als langfristiges Investment bei vielen Anlegern beliebt, denn die hieraus erzielten Erträge liegen in der Regel deutlich trotz Kursschwankungen über den möglichen Zinserträgen bei Festgeldern oder Sparbriefen.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Aktienfonds und Aktienerträge seit dem 01.01.2009 ergeben sich jedoch wichtige Änderungen in der Besteuerung der Erträge aus diesen Anlageklassen, die sich mitunter negativ auf die Rendite auswirken können. Die wohl wichtigste Änderung durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen.
Waren diese bisher nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr vollständig steuerfrei, unterliegen sie nun in vollem Umfang der Besteuerung. Auch die bisher geltende Freigrenze von 512 Euro pro Person entfällt künftig.
Auch müssen Spekulationsgewinne seit 2009 nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Vielmehr erfolgt der Steuerabzug direkt durch die Bank, die dann eine Überweisung ans Finanzamt durchführt.
Abgeltungssteuer – Aktienfonds und Aktien und die wesentlichen Änderungen im Überblick
Eine weitere Änderung betrifft die Besteuerung von Dividendenerträgen, die den Inhabern von Aktien abhängig vom Unternehmensgewinn ausgezahlt werden. Für sie gilt bisher das Halbeinkünfteverfahren, die Besteuerung erfolgt also nur auf den halben Betrag. Zwar können Dividendenerträge wie bisher auch weiterhin auf den Sparerpauschbetrag angerechnet werden, Erträge über diesen Betrag unterliegen jedoch der vollen Versteuerung.
Sowohl auf Veräußerungsgewinne wie auch auf Dividendenerträge wird seit dem 01.01.2009 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet. Weiterhin fällt bei einigen Anlegern zusätzlich Kirchensteuer an.
Somit sind Aktien und Aktienfonds von der neuen Abgeltungssteuer doppelt betroffen, was vor allem Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont benachteiligt. Lediglich Anleger, deren persönlicher Steuersatz deutlich über 25% liegt, können durch die neue Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne sparen, wenn diese kurzfristig erzielt werden.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds können nach wie vor Gewinne mit Verlusten aus Kapitaleinkünften verrechnet werden. Diese Verrechnung erfolgt künftig auf Ebene der Bank. Allerdings sind Gewinne aus Aktienanlagen nur noch mit Verlusten aus Aktienanlagen verrechenbar.
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Die neue Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 und weitere wesentliche Änderungen
Wichtige Änderungen seit dem 01.01.2009:
Kursgewinne und die Besteuerung seit dem 01.01.2009
Die Änderungen zur Spekulationsfrist seit dem 01.01.2009:
Die Spekulationsfrist und die Änderungen seit 2009
Das Halbeinkünfteverfahren und die Änderungen seit dem 01.01.2009:
Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009
Verluste seit dem 01.01.2009 geändert verrechnen:
Die Verlustverrechnung seit dem 01.01.2009
Verluste vortragen vor dem Finanzamt:
Der Verlustvortrag seit dem 01.01.2009
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