Autor: Aline

Abgeltungssteuer & Zinsen – Wie viel Steuer muss man zahlen?

Zinsen gehören zu den Kapitaleinkünften und sind laut deutschem Steuerrecht zu versteuern. Die Bundesregierung führte hierzu 2009 die Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von 25 Prozent ein. Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieranlagen sind seither pauschal zu versteuern. Eine weitere Berücksichtigung im Rahmen der privaten Steuererklärung erfolgt dann nicht mehr, da eine pauschale Steuerberechnung erfolgt. Vor 2009 wurden für Zinseinkünfte 30% Zinsabschlagsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben, die Belastung wurde demnach gesenkt. Allerdings erfolgte eine Ausweitung auf Kursgewinne, die nach alter Rechtsprechung nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Um insbesondere Kleinsparer mit der Abgeltungssteuer nicht über Gebühr zu belasten, wurde der Freistellungsauftrag, der seit 2009 als Sparerpauschbetrag bezeichnet wird, geschaffen. Bis zu einem Höchstbetrag von 801 Euro pro Person (Freibetrag für Ehepaar 1.602 Euro) können Anleger nun Zinserträge erzielen, ohne dass diese steuerlich berücksichtigt werden. Dieser Freibetrag gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene und kann auf Wunsch auch auf mehrere Institute verteilt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Summe aller gestellten Freistellungsaufträge den jeweiligen Höchstbetrag von 801 Euro für Singles bzw. 1.602 Euro für Ehepaare nicht übersteigt. Sollten die Zinseinkünfte die Höchstbeträge des Freistellungsauftrages übersteigen, sind diese nach wie vor steuerpflichtig. Die Bank wird in diesem Fall dann die anfallenden Abgeltungssteuern berechnen und an das zuständige Finanzamt abführen. Der Kunde erhält dann im Anschluss eine Steuerbescheinigung. Sofern der persönliche Steuersatz niedriger als 25 Prozent ist,...

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Abgeltungssteuer Beitragserhöhung 2012

Seit dem Jahr 2009 erhebt das Finanzamt eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die so genannte Abgeltungssteuer. Sie wird nicht nur auf Zins- und Dividendenerträge, sondern auch auf Kursgewinne aus Aktien- und Fondsanlagen fällig. Damit werden seit 2009 auch Fondssparpläne versteuert. Lediglich fondsgebundene Rentenversicherung können unter gewissen Voraussetzungen Steuervorteile erzielen und für Sparer so als renditestarke Anlage genutzt werden. Bei fondsgebundenen Verträgen, so auch bei der Riester- sowie der Rürup-Rente, wird während der Laufzeit grundsätzlich keine Abgeltungssteuer erhoben. Somit bleibt in diesem Fall sogar der Fondstausch steuerlich unberücksichtigt, so dass die Fondsmanager je nach Marktlage Umschichtungen vornehmen und Anleger hierdurch Vorteile verschaffen können. Zu beachten ist, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn Beitragserhöhungen vorgenommen werden. Diese sind insbesondere bei der Riester- wie auch bei der Rürup-Rente üblich, wenn sich beispielsweise das Einkommen erhöht hat. Bei der Riester-Rente kann die volle staatliche Förderung schließlich erst dann erreicht werden, wenn mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Auch bei der Rürup-Rente können Anleger flexibel auf ihre Einkommenssituation reagieren und Beitragsanpassungen vornehmen. Ebenso wie die bisherigen Beiträge werden auch diese Beiträge wieder in Fonds angelegt und bleiben so vor der Abgeltungssteuer verschont. Bei Fondssparplänen hingegen werden sie nach wie vor bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Lediglich Fondsanteile, die noch bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden, unterliegen der alten Rechtsprechung. Hiernach konnten Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden, sofern der Sparer die Anteile...

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Wie eine moderne Portfolioabsicherung aussehen kann

Es gibt eine Reihe von Anlegern, die über ein größeres Vermögen verfügen, und daher im Bereich der Kapitalanlage eine professionelle Vermögensverwaltung bzw. eine Vermögensberatung in Anspruch nehmen. Im Zentrum der Vermögensverwaltung steht das Portfolio Management, welches meistens Sicherheit und Rentabilität der gewählten Anlagen zum Ziel hat. Ein Hauptziel ist also oft die Portfolioabsicherung. Diese kann jedoch nur dann effektiv funktionieren, wenn zeitnah auf Marktänderung reagiert wird, und zwar teilweise durch die Änderung der Investitionsobjekte. Aktuell befinden wir uns in einer Phase, die sich durch Veränderungen am Markt auszeichnet, sodass sich auch die optimale Absicherung des Portfolios verändern muss. Eine der derzeit gravierenden Veränderungen am Markt vollzieht sich im Bereich der Staatsanleihen. Was beispielsweise die Anleihen angeht, die von Staaten aus der Eurozone emittiert werden, so werden diese aktuell nahezu durch die Bank weg schlechter bewertet (geratet), als es noch vor einigen Monate des Fall war. Und da gerade die Staatsanleihen immer als sehr gutes Instrument der Portfolioabsicherung galten, muss diesbezüglich umgedacht und nach Alternativen Ausschau gehalten werden. ETFs als modernes Instrument zur Absicherung des Portfolios Während aus den zuvor genannten Gründen Anleihen als Portfolioabsicherung für eine private Vermögensverwaltung voraussichtlich an Bedeutung verlieren werden, stellt die Absicherung über Short-ETFs hingegen eine moderne Alternative mit größerer Flexibilität und voraussichtlich auch mehr Effektivität dar. Die kurz als ETFs bezeichneten Exchange Traded Funds, auch unter dem Namen Indexfonds bekannt, bilden einen Index nach....

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