Abgeltungssteuer bei Aktien – der persönliche Steuersatz kann von Vorteil sein
Aktien erfreuen sich seit dem Frühjahr 2013 wieder deutlich größerer Beliebtheit. Nur noch eine sehr kleine Gruppe von auf Einlagen fokussierter Sparer hält nach wie vor an der Strategie fest, das Ersparte durch eine Inflationsrate, die über dem Zinsniveau liegt, vernichten zu lassen. Die meisten Anleger, auch konservative Investoren, haben erkannt, dass Aktien, und wenn es sich „nur“ um deutsche Standardwerte handelt, nicht nur inflationsresistent, sondern sogar wertsteigend sind. Lange genug haben Anleger zugeschaut, wie die Niedrigzinspolitik von Mario Draghi sukzessive den Kaufkraftverlust des eigenen Vermögens beschleunigte. Der Umschwung im Anlageverhalten im Frühjahr dieses Jahres belohnte die Börsianer dann auch mit einem Allzeithoch des deutschen Leitindex Dax 30. Natürlich birgt die Börse auch das Risiko fallender Kurse. Diese erholen sich jedoch wieder. Der inflationsbedingte Wertverfall von Anleihen oder Einlagen ist jedoch nicht als Risiko, sondern als Garantie einzustufen. Abgeltungssteuer gilt fast überall Unabhängig davon, ob Sparer ihr Geld in Festgelder, Tagesgelder oder Aktien investieren – wird eine Zins- oder Dividendenzahlung fällig, hält der Fiskus die Hand auf. Das Vorgehen bei der seit 2009 eingeführten Abgeltungssteuer könnte man fast schon als Dienstleistung verstehen. Die Banken führen die Erträge direkt bei fälliger Gutschrift ab, leisten sozusagen Amtshilfe. Für den Anleger bedeutet dies, dass er sich im Grunde nicht mehr darum kümmern muss, die Steuer ist gezahlt. Sinnvollerweise wurde aber ein Freistellungsauftrag eingereicht, damit bei Alleinstehenden die ersten 801 Euro, bei Verheirateten...
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