Geschlossene Immobilienfonds sind eine beliebte Anlageform, denn sie bietet nicht nur eine Anlage in Sachwerte, die in wirtschaftlich unsicheren Zeiten gern gewählt wird, sondern sie verspricht auch häufig hohe Renditen. Mit der Neuregulierung geschlossener Fonds sollen Anleger, die entsprechende Investments tätigen wollen, künftig besser vor möglichen Verlusten geschützt werden.

Die Neuregulierung für geschlossene Beteiligungen

Um das „Gesetz zur Regulierung der Verwalter alternativer Investmentfonds“, kurz AIFM Umsetzungsgesetz, auf den Weg zu bringen, wurden bereits im Sommer 2012 erste Diskussionsentwürfe veröffentlicht. Diese waren jedoch noch lückenhaft und sorgten bei vielen Anlegern für Verunsicherung. Jetzt endlich hat das Gesetz mit einigen Änderungen den Deutschen Bundestag passiert und hilft so, den Sektor der geschlossenen Beteiligungen besser überwachen und den Anlegern mehr Sicherheit geben zu können. Neben einer notwendigen Zulassung von Initiatoren, die Fonds mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro verwalten, soll bei geschlossenen Immobilienfonds, die lediglich in ein einziges Objekt investieren, künftig eine Mindesteinlage von 20.000 Euro gelten. Zusätzlich wurde die Fremdkapitalquote auf 60 Prozent begrenzt, die übrige Investition muss aus Eigenmitteln finanziert werden. Diese Regulatorien sollen nun in einer 18monatigen Übergangsphase umgesetzt und übernommen werden.

Die Besteuerung geschlossener Immobilienfonds

ImmobilienfondsTrotz dieser Neuregulierung bleiben geschlossene Immobilienfonds ändert sich für Anleger hinsichtlich der Fondsbesteuerung nichts. Nach wie vor bleiben diese Anlagen von der Abgeltungssteuer befreit, denn als geschlossene Beteiligungen sind Einnahmen hieraus nicht als Kapitalerträge zu versteuern. Vielmehr müssen Anleger ihre Erträge als „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ in ihrer privaten Einkommenssteuererklärung angeben und entsprechend ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Somit können Anleger auch die noch immer geltende Spekulationsfrist auf Immobilien nutzen und so bei einem Verkauf der Objekte nach Ablauf von zehn Jahren steuerfreie Gewinne erzielen. Unterschiede gibt es lediglich bei Investitionen im Ausland. In diesem Fall gelten die jeweiligen Steuergrundlagen des Landes, die entsprechend berücksichtigt werden müssen. Der Fondsprospekt, der umfangreiche Informationen zum Investitionsobjekt, zu möglichen Mietern und zur Renditeerwartung gibt, bietet auch in diesem Zusammenhang oft wichtige Auskünfte.