Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die recht flexibel mit dem Unternehmen mitwachsen kann. Für die Gründung einer solchen Gesellschaft ist es nämlich nicht nötig, wie bei einer GmbH große Vermögenssummen aufzubringen. Vielmehr benötigt man lediglich einen Kommanditisten sowie einen Komplementär, die eine geringe Eigenkapitalsumme einbringen.

Eine neue KG gründen

Für die Gründung einer KG benötigt man einen Gesellschaftervertrag, der dann notariell beglaubigt werden muss. Eine bestimmte Summe ist für die Gründung nicht vorgeschrieben, sodass diese bereits mit einem symbolischen Euro erfolgen kann. Vielfach wird daher oft auch ein Kommanditist ohne Einlage für die Gründung genutzt, der später durch einen möglichen Investor ersetzt wird. Wer sich nicht selbst um diese Formalitäten kümmern möchte, kann auch eine KG kaufen. Möglich ist dies beispielsweise über das Unternehmen Foratis, das Vorratsgesellschaften unterhält, die bereits fertig übernommen werden können. Alle juristischen Formalitäten sind in diesem Fall schon vollständig erfüllt. Dieses Vorgehen ist auch bei Umstrukturierungen oder Ausgliederungen von Geschäftsteilen sinnvoll und wird gern genutzt. So können Gründer ihre Energie auf ihre individuellen Ideen konzentrieren und die Formalitäten den Fachleuten überlassen.

Die steuerliche Behandlung einer KG

Bei der Besteuerung von Gewinnen, die mit einer KG erwirtschaftet werden, wird nicht etwa Abgeltungssteuer wie bei Investmentfonds fällig, sondern die Besteuerung erfolgt auf Gesellschafterebene mit den jeweiligen persönlichen Steuersätzen. Zunächst allerdings wird der von der KG erwirtschaftete Gewinn ermittelt und auf die jeweiligen Komplementäre und Kommanditisten verteilt. Der Gewinn kann nun in der privaten Steuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden. Grundlage ist hierbei der individuelle Steuersatz, der auch für die übrigen Einkommen angesetzt wird. Sollten in den ersten Jahren Verluste erzielt werden, können diese vom Gesellschafter mit anderen erzielten Gewinnen verrechnet werden. So ist es sogar möglich, mit der Gründung einer KG Steuern zu sparen und so die Anfangsverluste zu kompensieren. Bei einer Kapitalgesellschaft wäre dieser Vorteil nicht gegeben.