Eine der wichtigsten Einschneidungen der neuen Abgeltungsteuer ist die Änderung zur Spekulationsfrist. Nach aktueller Rechtssprechung sind Kursgewinne, die beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren erzielt wurden, nach einer Haltefrist, der so genannten Spekulationsfrist, in vollem Umfang steuerfrei.

Hierbei ist es unabhängig, ob diese Kursgewinne aus Aktien- oder Fondsanlagen oder aus der Anlage festverzinslicher Wertpapiere resultieren. Wird ein solcher Gewinn während des Jahres erzielt, kann jeder Anleger zudem eine Freigrenze von 512 Euro nutzen. Ehepartner haben somit die Möglichkeit, bis zu 1.024 Euro Kursgewinne steuerfrei zu vereinnahmen. Erst Gewinne über dieser Freigrenze müssen versteuert werden.

 

Die neue Abgeltungssteuer – Spekulationsfrist entfällt

fonds_200x300_1_1_4f3e1bSeit dem 01.01.2009 entfällt die Abgeltungssteuer Spekulationsfrist, somit sind alle ab diesem Zeitpunkt erzielten Veräußerungsgewinne komplett zu versteuern. Eine Differenzierung nach Haltedauer erfolgt nicht mehr. Auch die Freigrenze wird mit Einführung der Abgeltungsteuer aufgehoben.

Durch diese neue Rechtslage sind in erster Linie langfristig orientierte Anleger benachteiligt, die Wertpapiere für die Altersvorsorge nutzen und bei denen die Kursgewinne einen Großteil der Rendite ausmachen. Durch eine Übergangszeit werden Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 ins Depot gekauft werden, nach altem Recht versteuert. Für diese Anlagen bleibt die Spekulationsfrist also bestehen.

Eine weitere Änderung gibt es bei der Versteuerung der Veräußerungsgewinne. Bisher müssen diese, sofern die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist und die Freigrenze überstiegen wurde, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Mit Einführung der Abgeltungsteuer werden diese Erträge nun ebenfalls pauschal mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag belegt. Sofern eine Konfession vorliegt, muss auch Kirchensteuer bezahlt werden.

Diese neue Regelung ist vor allem für Personen mit einem hohen persönlichen Steuersatz lukrativ, denn diese mussten Kursgewinne bisher mit bis zu 45% versteuern. Somit ist die Abgeltungssteuer in diesem Fall eine echte Ersparnis.

 

Weitere Änderungen durch die Abgeltungssteuer:

Die Besteuerung von Aktien und Aktienfonds seit dem 01.01.2009:
Aktien und Aktienfonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer
Wichtige Änderungen seit dem 01.01.2009:
Kursgewinne und die Besteuerung seit dem 01.01.2009
Die Änderungen zum Halbeinkünfteverfahren seit dem 01.01.2009:
Das Halbeinkünfteverfahren und die Änderungen seit 2009
Verluste verrechnen und Änderungen seit dem 01.01.2009:
Möglichkeiten der Verlustverrechnung seit dem 01.01.2009
Einzureichen beim Finanzamt:
Der Verlustvortrag im Sinne der Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009
Das First-in-First-out Prinzip seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer und First-in-First-out Prinzip