Die Besteuerung von Kapitalerträgen durch die Abgeltungssteuer reißt so manchem Verbraucher, der seine Freibeträge bereits ausgeschöpft hat, ein tiefes Loch in das Portemonnaie. Glücklicherweise gibt es auch Möglichkeiten, Einkommensteuer zu sparen, beispielsweise mit dem Abschluss von Versicherungen.

Die Absicherung der Arbeitskraft, der Hinterbliebenen und des Eigentums ist eine nicht zu verachtende Aufgabe, wenn man nicht eines Tages vor den Trümmern seines Lebenswerks stehen möchte. Wie man einen umfassenden Rundum-Schutz aufbaut, erfährt man beispielsweise hier bei der Aachen Münchener, die umfangreiche Informationen zum Thema bereitstellt. Zugleich hat man mit der privaten Absicherung auch die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Die geleisteten Beiträge zu vielen Versicherungsarten können im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden.

Höhe der Pauschalbeträge

Für Alleinstehende wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 36 Euro als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angerechnet. Bei Eheleuten verdoppelt sich dieser Wert. Mit jeder Versicherungssumme, die über diese Kosten hinausgeht, kann die Steuerlast reduziert werden.

Mit Versicherungen Geld beim Finanzamt sparen

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Für das vergangene Steuerjahr 2012 konnten Bürger 74 Prozent der Vorsorgebeiträge abrechnen. Der Maximalbetrag für Alleinstehende ist hier auf 14.800 Euro, für Eheleute auf 29.600 Euro festgesetzt worden. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch Rürup-Renten, berufsständische Vorsorgeaufwendungen und landwirtschaftliche Alterskassen. Die Beträge werden in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 4 bis 10 eingetragen. Die Riester-Rente wird in der „Anlage AV“ berücksichtigt.

Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können über die Zeilen 12 bis 30 angerechnet werden. Arbeitgebern ist hier ein Limit von 1.900 Euro gesetzt, während Selbstständige bis zu 2.800 Euro ansetzen können. Sollte dieser Betrag mit der Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht abgegolten sein, so können beispielsweise folgende Versicherungen hinzugerechnet werden:

  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Auch die Kirchensteuer und Spenden können berücksichtigt werden

Spenden werden in der Zeile 49 bis 52 des Hauptformulars einer Steuererklärung eingetragen. Die maximal vom Finanzamt berücksichtigte Summe liegt hierbei bei 20 Prozent der Einkünfte. Wenn die Spendenbeträge 200 Euro nicht überschreiten, ist der Kontoauszug als Nachweis ausreichend. Ansonsten wird eine Zuwendungsbestätigung benötigt.

Die gesamte, jährliche Kirchensteuer kann in Zeile 46 eingetragen werden. Die Konfession ist an dieser Stelle ohne Bedeutung. In Anlage N muss weiterhin eingetragen werden, in welcher Höhe der Versicherungspflichtige und der Ehepartner Kirchensteuer entrichtet haben. Dies gilt jedoch nur bei einer unterschiedlichen Konfession. Zeile 9 und 10 müssen in diesem Fall ausgefüllt werden. Sollte ein Bürger einer Religionsgemeinschaft angehören, die keine Kirchensteuer erhebt, so können ebenfalls Zahlungen abgesetzt werden. Die Höhe ist hier, in Abhängigkeit vom Bundesland, auf 8 oder 9 Prozent der Einkommenssteuer begrenzt.

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