Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds investieren, erhalten von ihren Mietern Mietzahlungen, die dann als Erträge zufließen. Auch bei geschlossenen Immobilienfonds erhalten Anleger Miet- und Pachteinkünfte, da die vom Fonds gekauften Immobilien ebenfalls vermietet werden.

Obwohl es sich bei geschlossenen Immobilienfonds um Kapitalanlagen handelt, werden diese Investitionen nicht wie andere Kapitalanlagen pauschal versteuert. Demzufolge fällt auch die sonst übliche 25%ige Abgeltungssteuer nicht an, die bei Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen pauschal berechnet wird.

Einkünfte aus Immobilienfonds gelten steuerrechtlich vielmehr als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und müssen daher auch in der privaten Steuererklärung entsprechend angegeben werden. Wie bei allen anderen Einkünften auch werden die Einkünfte des Immobilienfonds schließlich dem Gesamteinkommen zugerechnet, um die zu zahlende Steuer zu ermitteln. Der Steuersatz errechnet sich in diesem Zusammenhang aus dem persönlichen Steuersatz, der sich wiederum am Gesamteinkommen, am Familienstand sowie eventuellen Abzugsmöglichkeiten orientiert. Steuerberater können hier individuell Auskunft geben.

Einkünfte aus geschlossenen ausländischen Immobilienfonds werden separat besteuert. Da die Mieteinkünfte im jeweiligen Land erzielt werden ist es bei diesen Fonds notwendig, die Besteuerung in diesem Land vornehmen zu lassen. Für deutsche Anleger kann dies durchaus positiv sein, denn beispielsweise Holland Immobilienfonds werden nach holländischem Recht besteuert, was aufgrund geltender Freibeträge bei derartigen Kapitalanlagen durchaus zu Vorteilen führen kann. Auch bei US Immobilienfonds können Steuervorteile der USA genutzt werden, die sich dann positiv auf die Gesamtrendite auswirken.