Bei der Entscheidung für eine Kapitalanlage ist vielen Anlegern auch die Besteuerung des jeweiligen Investments wichtig. Bei Mobilienleasingfonds, etwa bei Flugzeug- oder Lokomotivenfonds, gibt es hinsichtlich der Besteuerung einige Besonderheiten, die bei dieser Form der Kapitalanlage zu beachten ist.

Leasing Fonds werden als geschlossene Beteiligung konzipiert, wobei Anleger als Kommanditisten direkt Teil der Gesellschaft sind. Sie agieren aus diesem Grund fast wie Unternehmer, denn sie sind an Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft unmittelbar beteiligt. Neben der Tatsache der direkten Gewinn- oder Verlustbeteiligung werden Anleger auch steuerrechtlich als Unternehmer gewertet.

Einnahmen aus Leasing Fonds unterliegen nicht der 25%igen Besteuerung durch die Abgeltungssteuer, so dass diese Anlagen grundsätzlich abgeltungssteuerfrei genutzt werden können. Steuerfrei sind Erträge aus Mobilienleasingfonds allerdings nicht, denn die Einnahmen werden in der privaten Steuererklärung angesetzt und hier mit dem privaten Steuersatz versteuert, da es sich hier um Einnahmen aus Gewerbebetrieb handelt. Ist der eigene Steuersatz niedriger als 25%, können Anleger sogar gegenüber der Abgeltungssteuer sparen.

Besonderheiten bei der Mobilienfonds Besteuerung zeigen sich vor allem dann, wenn es sich um eine ausländische geschlossene Beteiligung handelt. Die Einkünfte des Fonds müssen in diesem Fall in dem Land versteuert werden, in dem sie angefallen sind. Mitunter ist es so möglich, Steuererleichterungen im Ausland zu nutzen, um Steuern zu sparen. Details hierzu finden sich im jeweiligen Fondsprospekt, aber auch Steuerberater können Auskünfte geben.